Schulordnung der Grundschule Marienrachdorf

( 01.Januar 2019)

  1. Die Schüler/innen können vor Unterrichtsbeginn erst ab 7.45 Uhr beaufsichtigt werden und sollen sich somit auch erst ab 7.45 Uhr in der Schule einfinden. Kinder der BGS werden ab 7.30 Uhr beaufsichtigt. Um 7.50 Uhr beginnt für alle Kinder der Offene Unterricht. Die Schüler/innen halten sich ab dann in ihren Klassenräumen auf und bereiten ihren Platz für den Unterricht vor, der um 8 Uhr beginnt.
  2. Alle Schüler/innen verlassen in den großen Pausen den Klassenraum und das Schulgebäude. Ein Aufenthalt im Schulgebäude oder im Klassenraum ist Schüler/innen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers möglich.
  3. Die Schüler/innen bleiben während des Schultages auf dem Schulgelände und achten auf die ihnen gezeigten Grenzen. Entfernen sich Schüler/innen unerlaubt vom Schulgelände, so unterstehen sie nicht der Verantwortung und Aufsicht der Schule.
  4. In der großen Pause entscheidet die Pausenaufsicht über die Freigabe der Spielwiese. In kleinen Klassenpausen sind Spiele auf der Schulwiese und Ballspiele generell nicht erlaubt, damit der Unterricht nicht gestört wird.
  5. Auf der Rutsche und am Reck dürfen keine Springseile oder Leinen genutzt werden, da dies sehr gefährlich werden kann.
  6. Es darf nicht mit Schnee geworfen werden, da die Verletzungsgefahr groß ist.
  7. Die Toilettenräume dürfen nicht als Aufenthaltsort oder Spielraum genutzt werden. Die Toilette ist von jedem Kind sauber zu hinterlassen.
  8. Am Ende der Pause hilft jedes Kind mit, die Spielsachen in die richtigen Container zurückzulegen
  9. Vor dem Eintreten in das Schulgebäude, insbesondere bei Pausenende, sammeln sich alle Kinder an der Markierung vor dem Eingang und werden von der Aufsicht ins Schulgebäude gelassen. Dabei sind alle Kinder sehr rücksichtsvoll.
  10. Im Schulgebäude gehen alle Kinder langsam, um nicht auszurutschen oder zu stolpern. Während des Unterrichts verhalten sich alle Kinder im Flurbereich absolut leise, um andere Klassen nicht zu stören.
  11. Die Schüler/innen sind verpflichtet, das Eigentum anderer zu achten und das Schuleigentum pfleglich zu behandeln. Für verursachte Schäden haften die Eltern 
  12. Auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich der Sporthalle) ist Schüler/innen das Mitführen von Handys, internet- oder GPS-fähigen Geräten (Uhren, Spielzeug…) verboten. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird das betroffene Gerät eingezogen und kann erst nach Unterrichtsende von den Eltern bei der Lehrperson abgeholt werden.
  13. Jedes Kind achtet darauf, mit dem Verbrauch von Materialien sparsam umzugehen. 
  14. In den Klassen befinden sich 4 Mülleimer (gelb für Verpackungen, dunkelgrün für Papier, schwarz für Restmüll und hellgrün für Bio-Abfall). Jedes Kind hat dafür Sorge zu tragen, dass Abfälle in die richtigen Mülleimer geworfen werden. Zum Unterrichtsende muss der Klassendienst dafür sorgen, dass diese Mülleimer in die entsprechenden Mülltonnen entleert werden.
  15. Nach dem Unterricht stellen sich die Fahrschüler/innen nach Ortschaften geordnet an den gezeigten Linien auf und werden von einer Aufsichtsperson zu den Bussen begleitet.